Allgemeine Geschäftsbedingungen/Widerrufsbelehrung
Stand 01.01.2024
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dogrunners GmbH, Zwieselstraße 30, 83395 Freilassing gelten, sofern nicht nach Maßgabe dieser AGB etwas anderes vereinbart ist, für alle Verträge (schriftlich und mündlich) über die Erbringung von Dienstleistungen bzw. Geschäftsbesorgungen, insbesondere (aber nicht abschließend) von solchen im Bereich des technischen Equipments (z.B. Kaufberatung, Montage, Installation, Support und Service.), für Verträge über die Recherche und Vermittlung oder von (individuellen) Dienstleistungs-, Geschäftsbesorgungs- oder Kauf- wie Werkverträgen bzw. von Angeboten oder Werbe-/Informationsmaterial zum Abschluss derselben, sowie für alle Verträge über individuelle/persönliche Beratungs-, Betreuungs-, Assistenzleistungen, die Dogrunners GmbH gegenüber deren Kunden vornimmt (Dienstleistungs- sowie Concierge-Service). Und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit dem vorbeschriebenen gesamtem Dienstleistungs- und Concierge-Service im Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen.
1.2
Das Leistungsangebot von Dogrunners GmbH richtet sich dabei an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unter Unternehmen werden natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gefasst, mit denen Geschäftsbeziehungen entstehen, die in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
1.3
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nicht, auch nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Werden für bestimmte Leistungen bestimmte Bedingungen oder spezielle AGB wirksam vereinbart, gehen diese insoweit vor.
1.4
Dogrunners GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den nachstehenden Maßgaben in zumutbarem Umfang – ausgenommen wesentlicher Regelungen – wesentliche Regelungen sind z. B. Art und Umfang sowie Laufzeit/Beendigung des Vertrages – zu ändern. Das setzt voraus, dass eine Anpassung an unvorhergesehene, von Dogrunners GmbH nicht veranlasste oder beeinflussbare Entwicklungen erforderlich ist, deren Nichtberücksichtigung das Äquivalenzverhältnis, also die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses, einschlägig stören und zu Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung führen würden, die nur durch eine Anpassung bzw. Ergänzung der Vertragsbedingungen zu beseitigen ist. Entsprechendes gilt, wenn nach Vertragsschluss eine Regelungslücke entstanden ist. Das kann z. B. der Fall sein bei einer für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblichen Änderung der Rechtsprechung. Änderungen werden dem Kunden/Nutzer bzw. Experten schriftlich, Brief oder per E-Mail mitgeteilt. Dieser hat dann die Möglichkeit, den Änderungen, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als veranlasst. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Teilnehmer im Rahmen der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.
2. Vertragsgegenstand, Leistungen
2.1.
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des Betreuungsvertrags im Rahmen einer Inanspruchnahme von Diensteilungen durch die Firma Dogrunners GmbH und werden vom Tierhalter*in anerkannt. Der Tierhalter*in versichert, dass der übergebene Hund deren Eigentum ist, gesund, gechipt und geimpft ist. Zudem wird der Hund regelmäßig entwurmt. Eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht, diese ist auf Betreuungsleistungen durch Dritte erweitert. Der Hundehalter*in versichert, dass sein Hund innerhalb der letzten 12 Monate alle gesetzlich erforderlichen Impfungen erhalten hat, wie etwas Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. t. Außerdem muss ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung vorgelegt werden (bitte Kopie des Versicherungsscheins, des letzten Zahlungsbelegs und eine Kopie von Ihrem Personalausweis vorzeigen). Hat der Hund eine ansteckende Krankheit, haftet der Eigentümer*in des Hundes für entstandenen Kosten, wenn Dritte dadurch zu Schaden kommen. Zudem für die Kosten wie Desinfektion der Räumlichkeit wo sicher der Hund aufehalten hat und das Fahrzeug mit dem er transportiert wurde. Sollte sich der Hund beim Gassi gehen oder während der Betreuung mit Parasiten anstecken, wird in diesem Fall keine Haftung übernommen.
2.2
Der Betreuer*in verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht unterzubringen bzw. mit ihm umzugehen. und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Der Hundehalter*in wird durch Dogrunners GmbH umgehend benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme hat (bei mehrtägigen Aufenthalten), die über das gewöhnliche Maß hinausgehen. Der Hundehalter*in hat dafür Sorge zu tragen, das in dem Fall ein Ansprechpartner*in zu erreichen ist, damit der Hund, wenn erforderlich, abholt wird. Der Hundehalter ist in Kenntnis gesetzt, dass Dogrunners auch einen eigenen Hund haben können.
2.3
Bei einem starken Aggressionsverhalten des Hundes, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht, ist der Betreuer*in berechtigt, die Betreuung abzubrechen. Der Besitzer* verpflichtet sich, das Tier abzuholen.
2.4
Sollte das zu betreuende Tier einen Tierarzt benötigen, sind wir berechtigt, einen Tierarzt unserer Wahl mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters*in.
2.5
Der Eigentümer*in des Hundes erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund in den Räumlichkeiten der Betreuer*in ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken.
2.6
Der Hundehalter*in wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird.
2.7
Es ist unbedingt bekannt zu geben, ob eine Hündin läufig ist. Dem Hundeeigentümer*in ist bekannt, dass Hündinnen, die läufig sind, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen, (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit usw.) wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundeeigentümers*in.
2.8.
Wir verpflichten uns, Ihren Hund nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Für den Fall, dass sich ein Hund doch eigenständig befreit, während des Bring- bzw. Abholvorgangs oder bei der Betreuung entwischt, übernehmen wir keine Haftung.
2.9
Der Hundehalter*in verpflichtet sich, den kompletten Betreuungspreis nach Erhalt der monatlichen Abrechnung binnen 5 Tage ohne Abzug zu überweisen.
2.10
Durch den Hund verursachter Personen-, Sach- oder Vermögensschäden geht zu Lasten des Hundehalter*in. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Tieren kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 250,- € beschränkt.
2,11
Sollte sich während der Betreuung der Umstand ergeben, dass ein Hund, nicht jenem wie im Vorfeld besprochen Verhalten und Wesen entspricht, behalten wir und das Recht vor, den Hund vorübergehend in eine dem Tierschutzgesetz entsprechende Einrichtung zu geben (zb. Hundepension), bis der Halter, den Hund wieder abholen kann. Die Kosten hierfür gehen zulasten Dogrunners..
2.12
Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalter*in wie Halsbänder, Leinen, Futterbeutel, Körbe, Decken, etc. wird keine Haftung übernommen.
2.13
Stornobedingungen: Tages- oder Wochenbetreuung: Gebuchte Betreuungstage die weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, sind voll zu bezahlen.
2.14
Beim Dienstleistungsservice von Dogrunners GmbH beauftragt der Kunde Dogrunners GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgungen (wie in Pkt. 1 umrissen) durch eigene Mitarbeiter von Dogrunners GmbH, oder mit der Vermittlung von Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgungen oder ggf. auch Kauf-/Werkverträgen. Die Einzelheiten der vertragsgegenständlichen Leistungen/des Auftrags ergeben sich aus dem Angebot/ der Beauftragung bzw. Auftragsbestätigung sowie etwaigen einschlägigen gesonderten Vertragsbedingungen. Wenn und soweit WECO Drittleistungen oder Kauf- oder Werk oder sonstige Verträge vermittelt, wird sie nicht Vertragspartner des Kunden. Das Vertragsverhältnis besteht insoweit dann ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten/Partner. Der Vertragsschluss erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten. Auch die Erfüllung der entsprechend vermittelten Verträge erfolgt ausschließlich zwischen dem Dritten und dem Kunden. Es gelten insoweit die jeweiligen Vertragsbedingungen der vermittelten Dienst-/Werkleister/Verkäufer. Die Rolle von WECO beschränkt sich insoweit auf die Vermittlung sowie die Abwicklung der Bezahlung im Wege entsprechender Ermächtigungen nach den Regelungen dieser AGB.
3. Vertragsschluss
3.1
Die Präsentation/Darstellung ihres Leistungsangebotes seitens Dogrunners GmbH stellt eine Einladung zur Einhaltung eines individuellen Angebots an den Kunden dar.
3.2
In Bezug auf den Dienstleistungs-Service vollzieht sich der Vertragsschluss in folgenden Schritten: (1) Der Kunde holt sich, telefonisch oder schriftlich, ein für ihn zunächst unverbindlich ein individuelles Angebot über die angefragte Leistung ein. Dabei kann es sich um ein eigenes Angebot oder eines im Namen Fremddienstleisters bzw. die Vermittlung eines solchen Angebotes handeln. (2) Mit der Zusendung eines entsprechenden Angebotes gibt WECO den verbindlichen Antrag – in eigenem oder fremden Namen – für einen Vertragsabschluss ab oder leitet das Angebot eines Fremd Leisters weiter. Zur Abgabe eines solchen Angebotes ist die Dogrunners GmbH nicht verpflichtet. Das Angebot enthält im Rahmen der Kosten, des Preises auch und insbesondere die Angabe darüber, welcher Aufwand in Frage kommt. Auf Punkt 6 wird verwiesen. (3) Der Kunde hat nun die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen und damit einen verbindlichen Vertrag über die fragliche Dienstleistung abzuschließen, in dem er das Angebot unterschreibt und an Dogrunners GmbH übermittelt, oder eine mündliche Zusage erklärt. Grundsätzlich werden Dienstleistungen die von Dogrunners GmbH selbst erbracht werden im Vorhinein in Rechnung gestellt. Als Zahlungsmittel gelten Barzahlung oder Vorabüberweisung. Monatliche Zahlung auf Rechnung ist nur Stammkunden nach einem Zeitraum von 3 Monaten möglich. Die Mindesteinsatzdauer bzw. geringste Buchungszeit beträgt 1 Arbeitsstunde. Darüber hinaus wird jede angfangenen halbe Stunden verrechnet. Fahrtkosten werden indivduell, jeweils pro neuen Auftrag, vereinbart und in der Abrechnung gesondert ausgewiesen. Ist ein Guthaben von Stunden vorhanden, so verfallen diese, wenn die Stunden nicht innerhalb von 12 Monaten ab Auftragsende in Anspruch genommen werden. Tritt Dogrunners GmbH nur als Vermittler auf, erfolgt der Vertragsschluss unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Fremdleister zu dessen Konditionen. (4) Schließlich erhält der Kunde nach Abschluss des Vertrages noch eine E-Mail mit den relevanten Vertragsinformationen. Alle Rechnungen werden entweder persönlich übergeben, oder per E-Mail übermittelt.
3.3
Der Vertragsschluss nach den vorstehenden Abläufen setzt voraus, dass der Kunde uns im Vorfeld alle relevante Daten zu seiner Person übermittelt hat. Insbesondere Adresse, Erreichbarkeit und eine unterschrieben bzw. mündlich gegebene Auftragsbestätigung.
3.4
Die Inanspruchnahme der (Vermittlungs-)Dienst-/Serviceleistungen von Dogrunners GmbH ist grundsätzlich, sofern nicht anders vereinbart, nicht übertragbar, es sei denn der Auftrag beinhaltet explizit eine entsprechende Kontaktaufnahme mit Dritten. Der konkrete Auftrag kommt erst mit der Bestätigung von WECO zustande. Dogrunners GmbH behält sich das Recht zur Ablehnung von Kundenanfragen nach freiem Ermessen ohne Angabe von Gründen vor.
3,5
Vertragsabschluss. Angebot durch den Anbieter. Angebote vom Anbieter an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot vom Anbieter, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang beim Anbieter gebunden.
Annahme durch den Anbieter. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch den Anbieter zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass der Anbieter z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass der Anbieter den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.
Informationen für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten vom Anbieter werden abbedungen.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Erfüllungsortbei Unternehmern. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz des Anbieters.
Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung des Anbieters.
Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet der Anbieter eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat der Anbieter bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Austauschbare Leistungen bei Unternehmern. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist der Anbieter bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
Vereinbarte Fremdleistungen. Wenn die Leistungen vom Anbieter vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen, Komponenten oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen, Komponenten oder Rechte eine vereinbarte Fremdleistung dar.
In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung des Anbieters ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen.
Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist der Anbieter berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Termine und Fristen. Vom Anbieter angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ausgenommen hievon sind im Webshop ausgewiesene Liefertermine und -fristen bei Verträgen mit Konsumenten.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für den Anbieter unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen beim Anbieter oder den Auftragnehmern des Anbieters– verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat der Anbieter den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat den Anbieter unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch den Anbieter erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen sowie die Abstimmung bei Auftragsdetails.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch den Anbieter bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Anbieter dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern der Anbieter aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist der Anbieter unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird der Anbieter von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den Anbieter zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen des Anbieters bzw. den Lizenzgebern des Anbieters zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit dem Anbieter vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Lizenz Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen vom Anbieter oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke vom Anbieter sind, einzuhalten.
Referenz. Der Anbieter ist berechtigt, bei Verträgen mit Unternehmern auf allen vom Anbieter für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf den Anbieter und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel vom Anbieter Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
3,6 Stornierung
Kostenlose Stornierung bei Buchung von einmaligen stundenweisen Leistungen. Für allen anderen Buchungen gelten folgende Stornobedingungen. Bei Absage, 4 Wochen bis 2 Wochen vor Betreuungsbeginn, werden Stornogebühren in Höhe von 25 Prozent des Gesamtpreises verrechnet. 2 Wochen bis 1 Woche vor Betreuungsbeginn, werden 50 Prozent Stornogebühren verrechnet. Bei einer Absage, von unter einer Woche vor Antritt, wird der Gesamtpreis der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt
4. Widerrufsrecht für Verbraucher in Bezug auf Dienstleistungen, Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht, Folgen des Widerrufs), Nichtbestehen bzw. Erlöschen des Widerrufsrechts, Widerrufsformular
Verbrauchern steht grundsätzlich. ein Widerrufsrecht nach den folgenden Maßgaben zu. Auf 4.5 wird verwiesen.
4.1 Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Firma Dogrunners GmbH Zwieselstraße 30 in 83395 Freilassing, Telefonnummer: + 49 8654 779 01 89, E-Mail-Adresse: widerruf@dogrunners.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter eingeschriebener Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
4.2 Hinweis: Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt, wenn der Verbraucher seine Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.
4.3
Muster Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus uns senden Sie es zurück)
An
Firma Dogrunners GmbH Zwieselstraße 30, 83395 Freilassing, Telefonnummer: + 49 8654 779 01 89, E-Mail-Adresse: widerruf@dogrunners.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/des Verbrauchers(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum_________________________________
4.4
Vorstehende Regelungen dieses Abschnitts gelten für den Fall des unmittelbaren Vertragsschlusses zwischen dem Kunden und WECO. Für vermittelte Verträge gelten insoweit die Vereinbarungen mit dem Drittleister.
Ende der Widerrufsbelehrung.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, mit der Erteilung des Auftrages, alle für die Erfüllung des Auftrages relevanten Informationen, Unterlagen, Auskünfte etc. zu erbringen, damit der vertragsgegenständliche Service erbracht werden kann.
6. Vergütung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Rechnungen Dritter
6.1
Im Rahmen der Dienstleistungsservices (2.2.1) gilt die im Angebot (schriftlich oder mündlich) ausgewiesene Vergütung. Bemessungsgrundlage für die Vergütung ist der kalkulierte Zeitaufwand zzgl. etwaiger Nebenkosten (KFZ Pauschale, Spesen dgl..). Berechnet wird, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, jede angefangene Viertelstunde. Als Zahlungsmittel werden akzeptiert: Barzahlung und Überweisung. Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Durchführung der Leistung - ohne Abzüge zu begleichen. Dogrunners GmbH behält sich das Recht vor, die Zahlungsart ohne Angabe von Gründen im Einzelfall selbst festzulegen. Etwaige Fremdleistungen unterliegen den Preisen und Konditionen des Fremd Leisters. Insoweit erfolgt die Abwicklung der Zahlung über den Fremddienstleister oder über Dogrunners GmbH im Namen und auf Rechnung Dritter. Die Vergütung ist im Voraus zu entrichten nach dem in 3.3 (3) beschriebenen Verfahren. Alle angebotenen Leistungen beziehen sich jeweils auf einen Hund, auch wenn diese aus demselben Haushalt stammen.
6.2
Für Dogrunners GmbH (2.2.2) gelten die (in der Auftragsbestätigung) ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preise. Soweit nicht – im Rahmen der gesetzlichen Maßgaben – ausdrücklich etwas Anderes ausgewiesen ist, enthalten die Preise die gesetzliche MwSt. Die Leistungen etwaiger vermittelter Fremd Leister werden, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart, von diesen dem Kunden nach den jeweiligen Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Fremdleister in Rechnung gestellt. Nr. 6 Abs.1 S.4 gilt entsprechend.
6.3
Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur gegen anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.4
Entgeld, Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle vom Anbieter bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.
Abrechnung nach Stundensatz. Im Fall der Abrechnung nach Stundensatz erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Stundensatz liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.
Zusatzleistungen. Alle Leistungen vom Anbieter, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
Abrechnungsmodus. Das vereinbarte Entgelt ist im Voraus zu bezahlen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Teilleistungen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung.
Kostenvorschuss. Zudem ist der Anbieter berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.
Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern. Für den Fall, dass der Auftraggeber als Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden vom Anbieter ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt dem Anbieter trotzdem das vereinbarte Honorar. Der Anbieter muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn der Anbieter aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
6.5
Fälligkeit Die Rechnungen vom Anbieter sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig.
Zahlbarkeit. Die Rechnungen vom Anbieter sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen vom Anbieter mit der Auftragserteilung zu bezahlen.
Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen.
Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen vom Anbieter angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.
Vereinbarte Fremdleistungen. Der Anbieter ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Sofern der Anbieter den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.
Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Anbieters an den vom Anbieter gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist der Anbieter berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch den Anbieter zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Anbieter bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer der Anbieter erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an den Anbieter ab. Der Anbieter ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen vom Anbieter aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde vom Anbieter schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Ratenzahlung. Soweit der Anbieter und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist der Anbieter auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann der Anbieter selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
Haftung.
7. Datenschutz
Die seitens Dogrunners GmbH vom Kunden im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung erhaltenen personenbezogenen Daten wird Dogrunners GmbH nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Einschluss etwaiger Einwilligungserklärungen verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt, soweit keine darüber hinaus gehende Einwilligung des Kunden vorliegt, nur zum Zwecke der Auftrags- bzw. Vertragserfüllung.
8. Gewährleistung, Haftung, Verfügbarkeit
8.1
Bzgl. abgeschlossener Fremdleistungsverträge tritt Dogrunners GmbH ausschließlich als Vermittler auf. Insoweit sind, soweit nicht anders vereinbart, Gewährleistungsansprüche grundsätzlich direkt über den Fremd Leister geltend zu machen.
8.2
Dogrunners GmbH ist um eine möglichst konstante Verfügbarkeit des jeweils einschlägigen Portals bemüht. Eine permanente Verfügbarkeit ist jedoch technisch und personell nicht zu gewährleisten. Vor allem Wartungsarbeiten, Sicherheits- oder Kapazitätsaspekte oder sonstige Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Dogrunners GmbH stehen, können zu Störungen oder vorübergehendem Ausfall des Portals führen. Dogrunners GmbH wird Wartungsarbeiten möglichst in Zeiten geringerer Frequentierung des Portals durchführen
8.3
Dogrunners GmbH haftet für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise voraussehbaren Schaden. Dogrunners GmbH haftet insoweit nicht für entgangenen Gewinn.
8.4
Dogrunners GmbH erbringt ihre vertragsgegenständlichen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sie wählt eigene Mitarbeiter und Fremdleister sorgfältig aus. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trifft Dogrunners GmbH keine Gewähr dafür, dass es sich bei der getroffenen Auswahl der Fremdleister um die jeweils kostengünstigsten vergleichsweise zur Verfügung stehenden Angebote handelt. Dogrunners GmbH haftet ferner insbesondere nicht für die Richtigkeit der Angaben, Produktbeschreibungen etc. der (ausgewählten) Fremdleister. Sie trifft insoweit auch keine Überprüfungspflicht. Ebenso haftet Dogrunners GmbH nicht für etwaige Nicht- oder Schlechtleistungen bzw. sonstige Pflichtverletzungen der Fremdleister. Der Kunde hat zudem keinen Anspruch auf tatsächliche Vertragsvermittlung bzw. darauf, dass es tatsächlich zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und einem Fremdleister kommt.
8.5
Dogrunners GmbH bemüht sich um eine ununterbrochene, technisch einwandfreie Nutzungsmöglichkeit seiner Homepage, haftet jedoch nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder unterbrochene Nutzungsmöglichkeiten.
8.6
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Dogrunners GmbH nur in dem Umfang, der als Schaden auch eingetreten wäre, wenn der Teilnehmer die entsprechende Datensicherung durchgeführt hätte, über die der Datenverlust mit vertretbarem Aufwand hätte kompensiert werden können.
8.7
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten allesamt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens WECO, sowie für deren schuldhafte Verletzung von Gesundheit, Leib oder Leben.
8,8
Klassischer Werkvertrag. Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet der Anbieter für die Zielerreichung.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen vom Anbieter eingreift oder undokumentierte oder für den Anbieter nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand vom Anbieter, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Gefahrenübergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald der Anbieter die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten den Anbieter mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.
Rügeverpflichtung bei Unternehmern. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch den Anbieter, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.
Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch den Anbieter erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.
Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat den Anbieter alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.
Gewährleistung. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.
Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen.
Abweichungen vom Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist.
Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl des Anbieters zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei Verträgen mit Unternehmern keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters, nicht bei der Verfolgung der Interessen vom Anbieter tätig und damit auch nicht in den Risikobereich des Anbieters einbezogen.
Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei Verträgen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhängige Haftung des Anbieters zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
Werden bei Verträgen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit der Anbieter Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.
Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser den Anbieter schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Vertragsrücktritt bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.
9. Laufzeit
Der Vertrag beginnt mit der unterfertigten oder mündlich kundgemachten Auftragsbestätigung und endet nach der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen von Dogrunners GmbH oder nach Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsdauer; bei einer unbestimmten Vertragslaufzeit ist der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, jedoch nicht vor Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Es gilt, mit der nachstehenden Ausnahme, dass Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.2
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz der Dogrunners GmbH. Dasselbe gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
10.3
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
10.4
Dogrunners GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Anca Weigand und Florian Günther, Zweiselstraße 30, 83395 Freilassing.
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